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Kreis Ahrweiler
OVG-Urteil: Vorerst kein Güllebecken in Gelsdorf
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben, wonach die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. In der Urteilsbegründung bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des Kreises und der beigeladenen Gemeinde Grafschaft.
2015 hatte die Kreisverwaltung Ahrweiler den ...