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Kreis Ahrweiler

OVG-Urteil: Vorerst kein Güllebecken in Gelsdorf

Von Frieder Bluhm
Seit Jahren gibt es Bürgerproteste Gegen Gülleimporte und das geplante Güllebecken in Gelsdorf.  Foto: Horst Bach
Seit Jahren gibt es Bürgerproteste Gegen Gülleimporte und das geplante Güllebecken in Gelsdorf. Foto: Horst Bach

Das geplante Güllebecken in Gelsdorf darf nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben, wonach die Kreisverwaltung verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zu erteilen.

Lesezeit: 3 Minuten
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben, wonach die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. In der Urteilsbegründung bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des Kreises und der beigeladenen Gemeinde Grafschaft. 2015 hatte die Kreisverwaltung Ahrweiler den ...