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Kreis Ahrweiler

Obstklau ist kein Kavaliersdelikt: Welche juristischen Konsequenzen drohen?

Von Uli Adams
Wer vom Baum eines Obstbauers nascht, begeht kein Kavaliersdelikt oder Mundraub, sondern Diebstahl. 
Wer vom Baum eines Obstbauers nascht, begeht kein Kavaliersdelikt oder Mundraub, sondern Diebstahl.  Foto: Vollrath

Hier ein paar Erdbeeren pflücken, dort eine Handvoll Pflaumen mitnehmen oder auf dem Rotweinwanderweg ein paar Trauben picken – wer soll dagegen schon was haben? Was für so machen Spaziergänger eine Art Sport ist, oder als Kavaliersdelikt klein geredet wird, ist im strafrechtlichen Sinne Diebstahl.

Lesezeit: 2 Minuten
Und vor allen Dingen ist es für viele Obstbauern und Winzer im Kreis ein richtiges Ärgernis. Sie stört diese Art von Selbstverständlichkeit mit der geklaut wird, und um die Dreistigkeit mit der die Obstdiebe unterwegs sind. Bruno Müller, Vorsitzender des Arbeitskreises Obstbau in Ahrweiler, weiß: „Obstdiebstahl gibt es querbeet, vom Traubenklau ...
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Aus Mundraub wurde Diebstahl

Bis 1975 galt das Entwenden von „Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr“ als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt. Da es sich juristisch nur um eine „Übertretung“ handelte, war auch nur eine geringe Strafe vorgesehen. Inzwischen spielt es keine Rolle mehr, was entwendet wird – egal, ob Erdbeere, Kirsche, Apfel oder Uhr – es handelt sich um Diebstahl, der nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird.

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