Landwirtschaft Bauern sind verärgert über die Dreistigkeit der Diebe - Welche juristischen Konsequenzen drohen?
Obstklau ist kein Kavaliersdelikt: Welche juristischen Konsequenzen drohen?

Wer vom Baum eines Obstbauers nascht, begeht kein Kavaliersdelikt oder Mundraub, sondern Diebstahl. 

Vollrath

Kreis Ahrweiler. Hier ein paar Erdbeeren pflücken, dort eine Handvoll Pflaumen mitnehmen oder auf dem Rotweinwanderweg ein paar Trauben picken – wer soll dagegen schon was haben? Was für so machen Spaziergänger eine Art Sport ist, oder als Kavaliersdelikt klein geredet wird, ist im strafrechtlichen Sinne Diebstahl.

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Und vor allen Dingen ist es für viele Obstbauern und Winzer im Kreis ein richtiges Ärgernis. Sie stört diese Art von Selbstverständlichkeit mit der geklaut wird, und um die Dreistigkeit mit der die Obstdiebe unterwegs sind. Bruno Müller, Vorsitzender des Arbeitskreises Obstbau in Ahrweiler, weiß: „Obstdiebstahl gibt es querbeet, vom Traubenklau über Erdbeeren, Äpfel, Birnen, Pflaumen oder bis hin zu meinen Himbeeren.

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