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Ahrbrück
Neustart nach einer schweren Zeit: Team der Kalenborner Notapotheke nun in Ahrbrück
Der Hintergrund: Laut Gesetzgeber war ein Weiterbetrieb der Kalenborner Notapotheke nicht länger zulässig. Die geltende Apothekenbetriebsordnung sieht eine Betriebsraummindestgröße von 110 Quadratmetern vor, eine abweichende Ausnahmeregelung galt nur in den ersten Monaten nach der Flut.
Bis zur Flut in Altenahr
Während die Bekanntmachung der Kalenborner Apothekenschließung zunächst für Aufruhr in der Verbandsgemeinde ...