Kreis Ahrweiler

Nach der Flut sind nicht nur Ausweis und Führerschein weg: Wo bekommen Menschen neue Dokumente?

Von Silke Müller
Symbolbild
Symbolbild Foto: rzGrafik

Es gib einige Menschen, die in der verheerenden Flutnacht alles verloren haben – auch Ausweise, Bankkarten und sonstige wichtige Papiere. Wie aber kommen diese Menschen an Ersatz? Und vor allem: Wie teuer wird das? Die RZ hat nachgefragt.

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1 Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, sollte sich an seine Stadt- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung wenden. In Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Beispiel ist das Bürgerbüro die Anlaufstelle. Wie Pressesprecher Karl Walkenbach berichtet, ist es in den Räumlichkeiten des Sozialamts im Erdgeschoss des Altbaus im Rathaus untergebracht worden und steht der Bevölkerung wieder zur Verfügung. „Im Bürgerbüro werden alle Leistungen wie vor der Katastrophe angeboten und abgefordert, etwa Ausweispapiere, An- und Ummeldungen, Beglaubigungen, Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen“, so Walkenbach. Im Moment, so informiert er, sei ein erhöhter Bedarf an der Ausstellung von vorläufigen Ausweispapieren zu verzeichnen. „Bei vom Unwetter Betroffenen wird auf die Gebührenerhebung, etwa bei Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder einer Meldebescheinigung, verzichtet“, informiert Walkenbach. Das Bürgerbüro ist derzeit von montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

In Sinzig ist das Bürgeramt zuständig. Laut Internetseite ist die Beantragung eines Passes auch möglich, ohne sich ausweisen zu können, da bei der zuständigen Gemeinde ein Lichtbild hinterlegt ist. „Die Bürger zeigen die durch die Flut in Verlust geratenen Dokumente unter Vorsprache, per E-Mail oder telefonisch an“, teilt Ordnungsamtsleiter Andreas Braun mit. „Damit diese Bürger sich ausweisen können, wird eine vorübergehende Meldebescheinigung ausgestellt“, ergänzt er. Eine Verlusterklärung erfolge durch das Einwohnermeldeamt. Für die Erstellung eines neuen Ausweises oder Passes wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Das Einwohnermeldeamt beantragt dann einen neuen Personalausweis bei der Bundesdruckerei. „Dieses Prozedere wird auch bei Dokumenten vorgenommen, die im Hochwasser, insbesondere durch den Schlamm, unkenntlich wurden. Die Flutopfer werden von den anfallenden Kosten befreit“, so Braun.

2 Mit einem vorläufigen Personalausweis können die Betroffenen bei der Führerscheinstelle nach Abgabe einer vereinfachten eidesstattlichen Versicherung einen neuen Führerschein beantragen. Dort wird ein auch vorläufiges Exemplar ausgestellt. Darüber informiert die Kreisverwaltung. Der Kartenführerschein wird dann später zugeschickt oder kann bei der Führerscheinstelle beziehungsweise wahlweise bei der Verwaltung am Wohnort des Betroffenen abgeholt werden. „Gebühren werden für die Flutopfer nicht berechnet. Auch für die Abmeldung von den der Flut zum Opfer gefallenen Fahrzeugen werden keine Gebühren berechnet“, so die Kreisverwaltung.

Bei Verlust von Fahrzeugpapieren und/oder Kennzeichen ist der Behörde zufolge grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung eine per Gesetz vorgegebene höchstpersönliche Erklärung ist. „Wegen der besonderen Situation und vor dem Hintergrund, dass Flutgeschädigte gegebenenfalls nicht selbst erscheinen können, kann ausnahmsweise der Halter nunmehr eine andere Person beauftragen, die die Abmeldung vornimmt und dazu eine eidesstattliche Versicherung anstelle des Halters abgibt“, erläutert die Kreisverwaltung.

3 Über die jeweiligen Banken können sich Betroffene eine neue Giro- beziehungsweise Kreditkarte besorgen beziehungsweise das verlorene Exemplar sperren lassen. Letzteres ist alternativ um die Uhr auch möglich über den deutschen Sperrnotruf 116.116. Bei der Volksbank RheinAhrEifel eG beispielsweise können diese Anliegen, wie Thomas Theisen, Direktor Regionalmarkt AhrBrohltal, erläutert, sowohl über den persönlichen Kundenberater in der Filiale als auch telefonisch über das Volksbank-Direkt-Team erledigt werden. „Ist der Kunde nicht mehr unter seiner bisherigen Adresse erreichbar beziehungsweise hat keine Möglichkeit, Post zu empfangen, kann die Ersatzkarte auch in eine unserer Filialen bestellt und dort abgeholt werden. Die Geheimnummer wird nicht neu erstellt und behält ihre Gültigkeit“, so Theisen. „Wenn wir aktuell für Kunden, die von der Flut betroffen sind, neue Giro- oder Kreditkarten bestellen, ist das in der Regel aus Kulanzgründen kostenlos“, ergänzt er. Bei Verträgen, etwa zur Finanzierung eines Autos oder eines Hauses, die über das Geldinstitut abgeschlossen wurden, unterstützt die Volksbank RheinAhr- Eifel eG Theisen zufolge bei der Wiederbeschaffung oder Neuerstellung.

Auch wenn die Schließfächer in Bad Neuenahr-Ahrweiler teilweise von der Flut in Mitleidenschaft gezogen wurden, sieht Theisen in ihnen auch weiterhin generell eine gute Möglichkeit, Unterlagen sicher aufzubewahren. Er weist darauf hin, dass Kunden die Möglichkeit haben, eine separate Schließfachversicherung abzuschließen, die auch bei Wasserschäden greift. Alternativ gebe es Hausratsversicherungen, bei denen auch Schließfächer abgedeckt seien. „Einige unserer Kunden haben uns berichtet, dass sie ihre Unterlagen in wasserfesten Boxen aufbewahrt haben. Das ist sicherlich ein guter zusätzlicher Schutz“, berichtet Theisen. Er rät zudem dazu, wichtige Unterlagen zu digitalisieren und sicher online abzuspeichern. „Auch unsere Bank bietet hier entsprechende Apps zur Dokumentenverwaltung an wie VR-Organizer“, erläutert er.

4 Sofern Aufenthaltserlaubnisse durch die Flut verloren gegangen sind, nimmt der Kreisverwaltung zufolge die Ausländerbehörde eine Verlustanzeige auf und leitet gleichzeitig die Ersatzbeschaffung ein. Die Verlustanzeige gilt drei Wochen. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis die Bundesdruckerei den neuen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde zur Verfügung stellt. „Für Flutopfer werden in diesem Fall keine Gebühren berechnet“, so die Kreisverwaltung.

5 Wer den Nachweis für sein Grundstück im Eigentum verloren hat, kann beim Notar einen neuen erhalten. Notwendig sind Name und Geburtsdatum. „Damit kann der Notar zum Grundbuch greifen und den Nachweis neu ausdrucken“, erläutert Notar Hans Jürgen Baltes, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit der Notarkammer Koblenz. Die dafür entstehenden Kosten beziffert er mit 8 Euro plus Mehrwertsteuer.

6 Eine Geburtsurkunde erhalten Interessierte beim Standesamt des Geburtsorts. „Bei einem Verlust der Geburtsurkunde entstehen keine Kosten“, heißt es dazu auf der Internetseite der Stadt Sinzig.

7 Sollte die Krankenversicherungskarte abhandengekommen sein, kann eine neue per Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse bestellt werden. Diese wird dann kostenlos zugeschickt.