Muss ein Obdachloser wirklich im Bahnhof schlafen?
Auf eine Anfrage der RZ bei der Stadt Remagen erklärt diese, dass sie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit entsprechenden Wohnraum vorhalte. Eine Einweisung zu diesem erfolgt in der Regel aber nur für Personen, die in Remagen ihr Obdach verloren haben. Das bedeutet, die Personen haben vor ihrer Obdachlosigkeit in Remagen auch tatsächlich gewohnt.
Ob ein Obdachloser, wie im Fall von Björn Korjenic, dann an einem bestimmten Ort geduldet werde, liege laut Stadt im Ermessen des jeweiligen Grundstückseigentümers. Im Fall von Korjenic also im Ermessen des Eigentümers des Bahnhofes Oberwinter, somit also bei der Deutschen Bahn.