Kreis Ahrweiler
Muss ein Obdachloser wirklich im Bahnhof schlafen?

Auf eine Anfrage der RZ bei der Stadt Remagen erklärt diese, dass sie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit entsprechenden Wohnraum vorhalte. Eine Einweisung zu diesem erfolgt in der Regel aber nur für Personen, die in Remagen ihr Obdach verloren haben. Das bedeutet, die Personen haben vor ihrer Obdachlosigkeit in Remagen auch tatsächlich gewohnt.

Ob ein Obdachloser, wie im Fall von Björn Korjenic, dann an einem bestimmten Ort geduldet werde, liege laut Stadt im Ermessen des jeweiligen Grundstückseigentümers. Im Fall von Korjenic also im Ermessen des Eigentümers des Bahnhofes Oberwinter, somit also bei der Deutschen Bahn.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region