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Karlsruhe/Rech

Mieter trägt Vermieterin vor die Tür

Mieter trägt Vermieterin vor die Tür Foto: dpa

Ist ein Mieter in Rech zu weit gegangen, als er seine Vermieterin buchstäblich vor die Tür setzte? Ein Urteil des Landgerichtes Koblenz (Az. 14 S 57/13) hat jetzt der Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Karlsruhe/Rech - Ist ein Mieter in Rech zu weit gegangen, als er seine Vermieterin buchstäblich vor die Tür setzte? Ein Urteil des Landgerichtes Koblenz (Az. 14 S 57/13) hat jetzt der Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen. Es soll nun klären, ob eine fristlose Kündigung der ...