Ahrtal

Landeshilfe kann ab Freitag unkompliziert beantragt werden: So bekommen Flutopfer bis zu 3500 Euro

Von Ursula Samary
Geld Haushalt
Symbolbild Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Die Soforthilfe des Landes für Zehntausende von Flutopfern im Kreis Ahrweiler soll möglichst sofort ankommen, um schlimmste Notlagen zu überbrücken. Bis zu 3500 Euro sollen für jeden von der Flutkatastrophe betroffenen Haushalt fließen. Für den Kreis Ahrweiler stehen zwölf Millionen Euro bereit, für die anderen fünf Kreise und die Stadt Trier jeweils zwei Millionen Euro, so das Innenministerium. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Wann fließt diese Soforthilfe?

Anträge können ab sofort online oder schriftlich beim Statistischen Landesamt gestellt werden. Telefonisch ist dies nicht möglich. Die Antragsformulare sind seit gestern beim Statistischem Landesamt im Internet unter https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe abrufbar. Die unkomplizierten Anträge umfassen nur eine Seite und werden auch an öffentlichen Stellen ausgelegt, wie Sprecher Kevin Bullenkam unserer Zeitung sagte. Wer trotzdem Fragen hat, kann sich an eine Hotline unter den Telefonnummern 02603/ 711 234 und 02603/714 321 wenden. Sie ist täglich – auch am Wochenende – von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Wieso laufen die Förderanträge über das Statistische Landesamt in Bad Ems?

Um die für die Statistiker wahrlich ungewöhnliche Amtshilfe hat der Kreis Ahrweiler gebeten. Deshalb ist dort schnell „die Maschine angelaufen“, wie es heißt. Betroffene aus anderen Landkreisen müssen sich an die für sie zuständige Kreisverwaltung wenden.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Das Landesprogramm sieht vor, dass Familien zunächst maximal bis zu 3500 Euro erhalten. „Bürger- und zeitnah“ werden 1500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro je weitere Person gewährt.

Wie kompliziert wird denn das Verfahren?

Wie Bullenkam sagt, soll den schwer getroffenen Menschen zusätzlicher Stress erspart werden. Deshalb werden nur persönliche Daten, Adresse, Bankkonto oder Telefonnummer abgefragt. Eine umfangreiche Prüfung der Bedürftigkeit ist zunächst nicht vorgesehen.

Den Opfern muss schnell geholfen werden. Aber ist trotzdem nicht eine gewisse Kontrolle nach den Erfahrungen in der Coronapandemie notwendig, weil immer wieder Betrüger die Not anderer ausnutzen?

Das Statistische Landesamt wird die Adressen mit dem Einwohnermelderregister abgleichen wie Bullenkam sagt. Auch andere Plausibilitätskontrollen sind vorgesehen. „Dies wird anfangs ein paar Tage dauern“, vermutet der Sprecher des Landesamts.

Für welche Schäden wird die Soforthilfe bewilligt?

„Berücksichtigt werden Schäden an Wohnraum, Hausrat und Kleidung, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5000 Euro übersteigen. Spendengelder werden dabei nicht berücksichtigt. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Soforthilfe auch bei Schäden ab 3000 Euro möglich“, erklärt das Innenministerium.