Kreisverwaltung: Ulme in Kottenborn kein Naturdenkmal
Kottenborn
Kreisverwaltung: Ulme in Kottenborn kein Naturdenkmal
Laut Kreisverwaltung in Kottenborn ist die Ulme neben der Kapelle kein offizielles Naturdenkmal. Foto: Werner Dreschers Werner Dreschers
Kottenborn. Auch wenn es gern so gesehen wird: Bei der jahrhundertealten Ulme in Kottenborn, deren beabsichtigte Fällung vor allen in sozialen Netzwerken für Aufregung gesorgt hatte, handelt es sich nicht um ein offizielles Naturdenkmal.
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„Die Ulme ist kein Naturdenkmal im Sinne des Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetztes“, erklärte die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. Danach sind Naturdenkmale „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturkundlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.