Kreisverwaltung Ahrweiler verbietet Nazi-Demoin Remagen
Am Freitag hat ein Antragsteller kurzfristig eine Versammlung „Zum Gedenken an die eine Million Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ für diesen Montag, 14. November, ebenfalls in Remagen angemeldet. Die Kreisverwaltung begründet ihr Verbot unter anderem damit, dass von der Kundgebung „eine Provokation besonderer Art und Intensität“ ausgehe – und zwar durch den zeitlichen Zusammenhang mit dem Volkstrauertag und dem Totensonntag, an denen Staat und Bürger aller Toten gedenken.