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Berg

Kompromiss: Kirmes in Berg darf stattfinden

Von Winfried Scholz
Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht am 12. April in Berg: In erster Instanz wurde festgestellt, dass die Genehmigung für die Martinskirmes rechtswidrig gewesen sei.  Archivfoto: Vollrath
Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht am 12. April in Berg: In erster Instanz wurde festgestellt, dass die Genehmigung für die Martinskirmes rechtswidrig gewesen sei. Archiv Foto: Vollrath

Erleichterung in Berg: Die Martinskirmes in dem kleinen Eifelort in der Verbandsgemeinde (VG) Altenahr darf weiter im Bürgerhaus Alte Schule in der Ortsmitte gefeiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Mit einem Vergleich endete vor dem 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz ein Rechtstreit über zwei Instanzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Kirmes noch für rechtswidrig erklärt. Drei Hauseigentümer in unmittelbarer Nachbarschaft des Bürgerhauses hatten gegen die VG-Verwaltung geklagt, die dem Junggesellenverein im Jahr 2015 eine befristete ...
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Rechtsstreitigkeiten um Lärm

Öffentliches Feiern trifft auf genervte Nachbarn: Damit bekommen es die Gerichte immer wieder zu tun. So genehmigte die Stadt Sinzig im Jahr 2003 eine Kappensitzung, die bis 2 Uhr nachts dauern sollte, sowie Karnevalsveranstaltungen an drei weiteren Abenden. Nachbarn klagten und bekamen Recht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erklärte von den Karnevalsveranstaltungen nur die Kappensitzung, und diese auch nur bis 24 Uhr, für zulässig. Die drei anderen in Rede stehenden Feten hätten keinen hinreichenden Bezug zum traditionellen Karneval erkennen lassen, urteilten die Richter.
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