Verwaltung sagt, jeder Einzelfall muss geprüft werden
Klage vor Verwaltungsgericht Koblenz: Kreis Ahrweiler für Bescheinigung zuständig
Justizia
Symbolbild
dpa

Kreis Ahrweiler. Mit Beschluss vom 9. November hat das Verwaltungsgericht Koblenz den Kreis Ahrweiler dazu verpflichtet, einer aus der Ukraine geflüchteten Frau eine Fiktionsbescheinigung auszustellen. Damit gilt ihr Aufenthalt im Ahrkreis als erst einmal erlaubt. Die Betroffene kann nun nach vier Monaten Ungewissheit, Zuschüsse des Jobcenters für ihren Lebensunterhalt und eine erste medizinische Versorgung beantragen.

Lesezeit 2 Minuten
„Genauer gesagt“, präzisiert Rechtsanwalt Guy Féaux de la Croix, der die Geflüchtete vor dem Verwaltungsgericht vertreten hatte, „handelt es sich um eine einstweilige Anordnung und somit streng genommen nur um eine vorläufige, noch nicht rechtskräftige Regelung – bis zur Entscheidung über die in Koblenz eingereichte Klage.

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