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Grafschaft

Kein Kavaliersdelikt: Obstklau ärgert Bauern

Von Horst Bach
Nicht erlaubt: Äpfel von fremden Bäumen zu pflücken gilt als Straftat.  Foto: Vollrath
Nicht erlaubt: Äpfel von fremden Bäumen zu pflücken gilt als Straftat. Foto: Vollrath

Es ist Spätsommer, es ist Obsterntezeit: Verführerisch leuchten in den Apfel-, Birnen-, Pflaumen- und Kirschbäumen die reifen Früchte. Die Versuchung ist groß, kurzerhand mal eben am Wegesrand im Vorübergehen zuzulangen – wen sollte das bloß stören? Was für so manchen Spaziergänger oder Wandersmann eine Art von Selbstverständlichkeit und Selbstbedienung im Obstgarten ist, ist mitnichten ein Kavaliersdelikt – im strafrechtlichen Sinne ist das Diebstahl. Vor allem aber ist es für viele Obstbauern und Winzer im Kreis ein alljährliches Ärgernis. Sie stört die kesse Dreistigkeit, mit der Obstdiebe unterwegs sind.

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Bruno Müller, Vorsitzender des Arbeitskreises Obstbau in Ahrweiler, weiß: „Obstdiebstahl gibt es querbeet – und er nimmt zu. Wenn sich ein Spaziergänger mal einen Apfel vom Baum nimmt und keine Schäden anrichtet, sagt doch niemand was. Wenn sich aber einer den Kofferraum voll macht, dann ist Schluss mit lustig.“ Dass ...