Anträge nur noch bis Dezember möglich
ISB-Wiederaufbauhilfen: Antragsfristen beachten
Symbolbild
dpa

Durch die Flut geschädigte Unternehmen in den Regionen Ahrtal und Trier sollten die Antragsfrist im Blick behalten und ihre Anträge auf Unternehmenshilfe bis Jahresende stellen. Daran erinnert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Lesezeit 1 Minute
Nach der derzeitigen Regelung ende die Antragsfrist für Unternehmen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Die Landesregierung stehe in Gesprächen mit der EU-Kommission, um eine Verlängerung der Antragsfrist zu ermöglichen. Diese Gespräche seien jedoch ergebnisoffen, so dass diejenigen Unternehmen, die beabsichtigen einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen, entsprechend dieser Frist handeln sollten, erklärt die ISB.

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