1 Gutachter beauftragen, der die Schadenssumme ermittelt/ gegebenenfalls valide Schätzung für Abschlagszahlung in Höhe von 20 Prozent – Frist zur Vorlage des Gutachtens im Nachhinein.
2 Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen (80 Prozent bei Unversicherten, 100 Prozent bei Versicherten): Unterstützung bieten auch die Infopunkte im Ahrtal.
3 Fachhandwerker beauftragen, die für Arbeiten und Geräte eine Gewährleistung übernehmen und entsprechende Rechnungen ausstellen.
4 Rechnungen dienen auch als Belege im Rahmen des Verwendungsnachweises.
5 Nach Abschluss der Wiederaufbauarbeiten Einreichen der Verwendungsnachweise, nach denen die Fördermittel abgerechnet werden. Sollten dringend erforderliche Arbeiten die im Gutachten ermittelten Kosten übersteigen, wird die Förderleistung angepasst.
Weitere Infos der Kammer gibt es auf der Internetseite unter www.handwerk-baut-auf.de