Koblenz/Ahrtal

Handwerkskammer Koblenz: Bei der Sanierung ihrer Häuser sollen Flutopfer auf Handwerksbetriebe vertrauen

Arbeiten an der Energieversorgung, der Elektrik oder an den Heizungssystemen sollen nur Fachbetriebe mit Meisterqualifikation durchführen.  Foto: dpa
Arbeiten an der Energieversorgung, der Elektrik oder an den Heizungssystemen sollen nur Fachbetriebe mit Meisterqualifikation durchführen. Foto: dpa

Im Ahrtal läuft die Wiederaufbauphase. Aus Sicht der Handwerkskammer Koblenz hat die Stunde der Fachleute und Experten geschlagen. Sie warnt vor möglicherweise nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten etwa im Sanitär- und Elektrobereich durch freiwillige Helfer.

Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige

„Die ehrenamtlichen Helfer haben auf dem bisherigen Weg einen sehr starken und sehr wichtigen Beitrag geleistet“, lobt die Spitze der Handwerkskammer (HwK). „Ohne diese Hilfestellungen wäre das Ahrtal in seinem Wiederaufbauprozess längst nicht da, wo wir aktuell stehen“, so HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich und Präsident Kurt Krautscheid klar.

Beide leiten seit Monaten die regelmäßigen Jour-fixe-Runden in der Ahr-Akademie in Ahrweiler mit Mitgliedern der Entwicklungs- und Energieagenturen, handwerklichen Organisationen, Energieversorgern, Bürgermeistern oder freiwilligen Helfern. Die dabei ausgetauschten Informationen aus erster Hand lieferten wichtige Anhaltspunkte zu Sachstand und Fortschritt, aber auch zu Engpässen und Lösungsansätzen bei deren Beseitigung, stellen Krautscheid und Hellrich fest.

Die momentane Bearbeitung der Flutschäden sei allerdings eindeutig Sache des Fachhandwerks. „Arbeiten an der Energieversorgung, der Elektrik oder an den Heizungssystemen mit Verbrennung sind ausschließlich von Fachbetrieben mit Meisterqualifikation durchzuführen. Das hat auch eine juristische Dimension, denn nur der Fachhandwerker gibt auch Gewährleistung für seine Arbeit – bei Fehlern oder Schlechtleistung wird kostenlos nachgebessert“, so die Kammer in einer Pressemitteilung.

Im Dialog mit den Helfer-Organisatoren bestehe hohes Interesse an einer korrekten Abgrenzung zwischen Nachbarschaftshilfe, ehrenamtlichem Engagement und faktischer Beschäftigung. Für gefahrgeneigte Tätigkeiten gebe es außerdem besondere Vorschriften. So dürfe ein Anschluss an das Gas- oder Elektronetz nur von durch die Energieversorger zugelassenen Personen durchgeführt werden.

Deswegen werde auch zum Schutz und der juristischen Absicherung der freiwilligen Helfer deutlich darauf hingewiesen, dass elektrische Installationen oder Arbeiten an Heizungssystemen Sache des Fachhandwerks seien. Sollte es zu materiellen Schäden oder gar Verletzungen Dritter kommen, würden unter Umständen die Freiwilligen haften. „Das Thema Versicherungsschutz und Haftung ist hier nicht zu unterschätzen“, unterstreicht HwK-Justiziarin Susanne Terhorst. Dabei spiele die Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit eine entscheidende Rolle, die Gemeinnützigkeit voraussetzt.

Auch nach Aussage der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei sei der eigentliche Notfall an der Ahr beendet und Nachbarschaftshilfe setze klassischerweise eine persönliche Beziehung im weitesten Sinne voraus. „Bei vielem, was im Ahrtal momentan geleistet wird, sind deswegen die rechtlichen Fragen vielschichtig und im Einzelfall zu beurteilen“, so Terhorst.

Auch die Meinung, mit dem Einsatz ehrenamtlicher Hilfe ließe sich Geld sparen, ist aus Sicht der Handwerkskammer ein Trugschluss. „Mit Vorlage eines Gutachtens kann die Bund-Länder-Förderung beantragt werden. Liegt keine Versicherung vor, werden 80 Prozent der gutachterlich bestätigten Kosten ausgezahlt“, so Terhorst wohl wissend, dass diese Verfahrensweise den meisten Betroffenen bekannt ist. Die restlichen 20 Prozent müssten selbst aufgebracht werden. Hierfür könnten finanzielle Spenden oder Versicherungsleistungen verwendet werden.

Weniger bekannt sei aber, dass sich durch die Inanspruchnahme kostenloser Hilfeleistungen letztlich die Wiederaufbaukosten reduzieren. „Da am Ende über eine Dokumentation der Verwendungsnachweise abgerechnet wird – mit Ausnahme des Hausrats – spiele hier das Vorlegen von Rechnungen eine wichtige Rolle. Dieser Verwendungsnachweis bestehe aus einem Sachbericht und einer Belegliste. Wer keine Nachweise erbringe, müsse Geld zurückzahlen.

„Also ist die Beauftragung eines Fachhandwerkers auch mit Blick auf die Kostensituation kein Nachteil. Qualität und Gewährleistung kann ohnehin nur der eingetragene Fachhandwerker übernehmen“, so die Handwerkskammer. Zumal gerade jetzt die Basis für weitere Arbeiten an den Häusern gelegt werde. Sollte sich später herausstellen, dass die Reparaturen fehlerhaft ausgeführt wurden, müssten diese Mängel beseitigt werden, was zusätzlich Geld und Zeit koste. Die Kosten für solche Reparaturen müsse der Hauseigentümer tragen.

Sollte der Fachhandwerker bei seinen Arbeiten feststellen, dass die im Gutachten genannten Kosten überschritten werden, wird die Fördersumme nach oben angepasst. „Auch hier ist die rechtliche Auslegung eindeutig: Nicht die Wahrnehmung eines Hobbyhandwerkers zählt, sondern nur die Einschätzung einer fachkundigen Person“, so die HwK.

Bei der Suche nach Gutachtern und Fachhandwerkern will die Handwerkskammer mit ihrem Internetportal (www.handwerk-baut-auf.de) helfen, wo sich Betriebe aus ganz Deutschland in der Datenbank angemeldet haben. „Aktuell sind es 1400 – und es werden täglich mehr“, schreibt die Kammer. Die prüft im Vorfeld einer Eintragung, ob alle Kriterien durch die Handwerker erfüllt werden.

„Hilfsangebote und Fachleistungen sind also durchaus da und wir unternehmen große Anstrengungen, das auch noch stärker bei den Betroffenen bekannt zu machen“, so Ralf Hellrich, der weiß, dass einige im Internet angebotenen Leistungen gefragt sind, aber noch nicht abgerufen wurden.