Alkoholkranker Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Letzte Chance vor Sicherungsverwahrung?
Haft nach Diebestouren in Sinziger Einkaufsmärkten: Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter
Die kriminelle Karriere des Angeklagten begann 1997. Jetzt wurde er vom Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe verurteilt.
picture alliance/dpa

Koblenz/Sinzig. Ein Ladendieb mit einer Vorliebe für hochprozentige Spirituosen brachte im Frühjahr zwei Lebensmitteleinzelhändler in Sinzig schier zur Verzweiflung. Jetzt hat er dafür vom Landgericht Koblenz die Quittung erhalten.

Lesezeit 4 Minuten
Wegen besonders schweren Diebstahls mit Waffen wurde der 39-jährige Obdachlose zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete für den Mann mit Alkoholproblem zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil soll ein deutliches Signal sein.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region