Kreis Ahrweiler - Wer Gartenabfälle und Grünschnitt einfach in Feld und Flur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann für den Verursacher ein Bußgeld von mehreren hundert Euro, in extremen Fällen bis zu 50 000 Euro zur Folge haben. Das teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises mit und kündigt gleichzeitig schärfere Kontrollen an. Die Abfallexperten raten den Bürgern im Kreis, die kostenfreien Sammlungen zu nutzen oder das Grüngut in den Sammelstellen abzugeben.
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Es ist ein Widerspruch: Der eigene Garten wird gepflegt, Rasen und Hecken werden geschnitten, Blumenbeete hergerichtet. Der anfallende Grünabfall wird jedoch allzu oft illegal in der Landschaft entsorgt. Dabei muss nicht mal kriminelle Energie dahinterstecken.