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Kreis Ahrweiler
Geld fürs Ahrtal aus dem 30-Milliarden-Wiederaufbaufonds: Ministerium hält an Deadline 30. Juni 2023 fest
„Die Anträge sind von den geschädigten Antragsberechtigten spätestens bis zum 30. Juni 2023 zu stellen“, heißt es in der „Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021.“ Die Frist gilt für alle Privatleute, Vereine sowie Unternehmen bei der ISB-Hausrat- und Wiederaufbauhilfe genauso wie für Kommunen und den Kreis.
Landrätin für Fristverlängerung
In den verbleibenden acht Monaten ...