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Kreis Ahrweiler

Geld fließt nur bei Wiederaufbau oder Neuerwerb im Flutgebiet: Anspruch auf Bundeshilfe kann nicht verkauft werden

Es ist ein Szenario, wie es in Beratungsgesprächen in den Infopoints gerade an der mittleren und oberen Ahr immer wieder vorkommt: Ein älteres Ehepaar hat eine beschädigte Immobilie im Flutgebiet. Die beiden haben aber nicht den Willen und die Kraft, ihre begrenzte Lebenszeit mit dem Wiederaufbau zu verbringen. Doch die Immobilie ist Teil ihrer Altersversicherung; langfristig hatten sie ohnehin daran gedacht, irgendwann einmal ihr Haus zu verkaufen und vom Erlös ihren Lebensabend zu bezahlen.

Von Frank Bugge
Lesezeit: 3 Minuten
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