8,50 Euro Mindestlohn. Gastronomen wie Hotelier Günther Uhl finden das okay. In der Kritik: der mit den Dokumentationspflichten verbundene bürokratische Aufwand.Foto: dpa
Bäcker, Friseure, Hoteliers, Gastronomen, Baufirmen, der Einzelhandel insgesamt und auch die Taxiunternehmen – das sind nur einige Gruppen von Unternehmern aus dem Kreis, für die das neue Jahr mit einer neuen Herausforderung angefangen hat.
Lesezeit: 3 Minuten
Kreis Ahrweiler. Bäcker, Friseure, Hoteliers, Gastronomen, Baufirmen, der Einzelhandel insgesamt und auch die Taxiunternehmen - das sind nur einige Gruppen von Unternehmern aus dem Kreis, für die das neue Jahr mit einer neuen Herausforderung angefangen hat.Seit dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Eine ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.