Kommunalpolitiker und Landesregierung sind froh über Fristverlängerung
Fristverlängerung für Wiederaufbauhilfen: Das Ahrtal atmet auf
Ein Weihnachtsbaum steht vor einem flutzerstörten Haus in Mayschoß. Die Nachricht, dass die Frist für Anträge zum Wiederaufbau um drei Jahre verlängert wird, ist wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.
Thomas Frey/dpa

Die Botschaft aus dem Kreis Ahrweiler an die Landes- und Bundespolitik war klar: Es muss eine Fristverlängerung für die Wiederaufbauanträge geben. Nach längerem Tauziehen haben sich Berlin und Mainz jetzt auf eine deutlich großzügigere Frist bei Förderanträgen zum Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal geeinigt.

Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bis Juni 2023 gestellt werden. Dies wurde angesichts von allein fast 2800 kommunalen Anträgen etwa für zerstörte Straßen, Brücken, Kitas, Schulen und Sportplätzen für unmöglich gehalten.

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