Der Tod des 17 Jahre alten Niklas aus Bad Breisig (Kreis Ahrweiler) vor fast genau einem Jahr in Bonn hat bundesweit für große Bestürzung gesorgt. Jetzt gibt es ein Urteil. Ein Überblick über die Ereignisse:
7. Mai 2016: Niklas und Freunde geraten nach einem Konzertbesuch in Bonn an eine Männergruppe. Niklas wird geschlagen und – auf dem Boden liegend – getreten.
13. Mai 2016: Niklas stirbt im Krankenhaus in der Nacht auf den 13. Mai an seinen Verletzungen.
17. Mai 2016: Die Polizei nimmt Walid S. als Verdächtigen fest. Ein Zeuge will ihn als Täter wiedererkannt haben. S. aber bestreitet die Tat. Nach zwei weiteren möglichen Mittätern wird gesucht.
21. Mai 2016: Niklas wird unter großer Anteilnahme im Bonner Stadtteil Bad Godesberg beigesetzt.
2. Juni 2016: Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags debattiert über Konsequenzen aus dem Fall. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagt, dass jugendliche Intensivtäter früher identifiziert werden müssen.
20. Juni 2016: Die Polizei nimmt einen zweiten Verdächtigen fest.
21. August 2016: Es wird bekannt, dass Niklas laut einem Gutachten Vorschädigungen im Gehirn hatte. Ein Schlag, der im Normalfall keine derart schwerwiegenden Folgen gehabt hätte, hat demzufolge zum tödlichen Riss einer Ader geführt. Die Staatsanwaltschaft rückt deshalb vom Vorwurf des Totschlags gegen den Hauptverdächtigen ab. Der Haftbefehl wird auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert.
20. Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft Bonn erhebt Anklage gegen den 21 Jahre alten Hauptverdächtigen und den anderen Verdächtigen, der eine Begleiterin von Niklas geschlagen haben soll.
20. Januar 2017: Der Prozess am Landgericht Bonn beginnt. Die Beweisaufnahme ist mühsam – auch, weil viele Zeugen angeben, Erinnerungslücken zu haben.
3. März: Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Roman W. wird abgetrennt und läuft parallel zum Hauptprozess weiter.
25. April 2017: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer überraschend Freispruch für den Hauptverdächtigen. Ihrer Ansicht nach ist es nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er der Täter ist. Der entscheidende Zeuge könnte ihn verwechselt haben.