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Bad Breisig

Finanzen im Blick: Was auf Bad Breisig zukommt

Von Silke Müller
Das Rathaus in Bad Breisig: Dort entstehen die Haushaltspläne für die Stadt und die Ortsgemeinden.  Foto: Hans-Jürgen Vollrath
Das Rathaus in Bad Breisig: Dort entstehen die Haushaltspläne für die Stadt und die Ortsgemeinden. Foto: Hans-Jürgen Vollrath

Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz zwingt Kommunen quasi durch die Hintertür zur Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern. Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, kommen nicht drum herum, ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer anzuheben – im Gegensatz zu denen, die starke Gewerbesteuereinnahmen haben und einen ausgeglichen Haushaltsplan vorweisen können. Denn die dürfen unter den vorgeschriebenen Nivellierungssätzen bleiben.

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Die zwingende Anhebung der Hebesätze auf die Höhe der neu festgesetzten Nivellierungssätze sieht das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) unter Berücksichtigung der bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften vor, welches nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Dezember 2020 neu erstellt werden musste. In diesem Zusammenhang wurden einzelne festgelegte Zuweisungsgrundlagen geändert. Und das hat Konsequenzen – ...