Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht. David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener
Die Verbreitung von kinderpornografischem Material konnte einem Mann aus der Eifel nicht nachgewiesen werden – der Besitz von kinderpornografischen Videos und Bildern allerdings schon: Jetzt hat das Schöffengericht am Amtsgericht Ahrweiler den 42-Jährigen deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Fall hat einen ungewöhnlichen Hintergrund: Denn der Hinweis auf den Fall stammt aus den Vereinigten Staaten, genauer gesagt von einer Organisation namens National Centre for Missing and Exploid Chrildren (NCMEC). Sie behandelt Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern in den USA.