Preußen waren die „Erfinder“ der Landkreise
Nach der Herrschaft des Franzosenkaisers Napoleon war es der Wiener Kongress, der die Rheinlande am 10. Februar 1815 Preußen zuordnete. Bereits wenige Wochen später, am 30. April 1815, bestimmte König Friedrich Wilhelm III. in der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“, dass der preußische Staat in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise zu gliedern sei. Eine Kabinettsorder bestimmte dann am 10. Januar 1816 die endgültige Verwaltungsgliederung.
Ahr und Eifel wurden darin der Provinz Niederrhein mit Sitz in Koblenz und dem Regierungsbezirk Koblenz zugeordnet.
Am 14. Mai 1816 schlug mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Regierungsbezirkes Koblenz die Geburtsstunde der Kreise Adenau und Ahrweiler, an deren Spitze jeweils ein Landrat stehen sollte. Erst mit Wirkung vom 30. September 1932 endete nach 116 Jahren mit der Auflösung von 58 Landkreisen in den preußischen Provinzen auch die Existenz des Kreises Adenau. 11.000 seiner Einwohner wurden dem Kreis Mayen eingegliedert, 14.000 in den Kreis Ahrweiler. Rechtsnachfolger des Kreises Adenau wurde der Kreis Ahrweiler, der damit seit dem 1. Oktober 1932 in seiner heutigen Form existiert. Seither gab es nur noch einen Landrat, der fortan für das gesamte Gebiet mit einer Fläche von 787 Quadratkilometern zuständig war.