Ersatzwohnbauflächen in der VG Altenahr: Wo kann wieder aufgebaut werden?
Wo kann wieder aufgebaut werden? Nach der Flut brauchen die betroffenen Menschen Orientierung.Foto: SGD Nord
Die Arbeitsgruppe Wiederaufbau hat die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit von Ersatzwohnbauflächen für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr abgeschlossen. Damit gibt es mehr Klarheit für den Wiederaufbau im Ahrtal.
Lesezeit: 1 Minute
Danach seien in den Ortsgemeinden Altenahr, Ahrbrück und Rech insgesamt 15 Flächen mit einer Größe von 28,4 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Weitere 13 Ersatzwohnbauflächen könnten für eine Wohnbebauung nur bedingt genutzt werden, so der Präsident der SGD-Nord, Wolfgang Treis. In den Ortsgemeinden Berg, Dernau, Heckenbach, Hönningen, Kalenborn, Kesseling, Kirchsahr, Lind ...
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Den Wiederaufbau im Ahrtal nach der Flut im Juli unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler, insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung.
Die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe Wiederaufbau hilft den Kommunen bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen mit einem beschleunigten Prüfverfahren zur Machbarkeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange, wie Wasserwirtschaft, Raumordnung, Naturschutz, Forstwirtschaft oder Archäologie. Die Arbeitsgruppe Wiederaufbau arbeitet fachübergreifend und berät betroffene Gemeinden sowie Verbandsgemeindeverwaltungen auch zu Hochwasserschutz und -vorsorge.
Die Arbeitsgruppe hat für die Beratung von betroffenen Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen zentrale Kontaktmöglichkeiten geschaffen: Tel. 0261/120 80 05 oder E-Mail an ahrtal@sgdnord.rlp.de