Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde reformiert
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Ziele des EEG sind die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, die Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch Einbeziehung langfristiger externer Effekte, das Schonen von fossilen Energieressourcen und die Weiterentwicklung und Förderung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Mit der Reform des Gesetzes im Jahr 2020 dürfen auch ältere Anlagen weiterhin betrieben werden, und auf den eigens produzierten und verbrauchten Solarstrom wird keine EEG-Umlage mehr fällig.