Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde reformiert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde von der rot-grünen Regierung als Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert und ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten. Seither wurde es stetig weiterentwickelt und schließlich im vergangenen Jahr reformiert. Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

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Ziele des EEG sind die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, die Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch Einbeziehung langfristiger externer Effekte, das Schonen von fossilen Energieressourcen und die Weiterentwicklung und Förderung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Mit der Reform des Gesetzes im Jahr 2020 dürfen auch ältere Anlagen weiterhin betrieben werden, und auf den eigens produzierten und verbrauchten Solarstrom wird keine EEG-Umlage mehr fällig.