Bei der Verhandlung zeigt sich: Fremdenfeindliche Sprüche sind kein Kavaliersdelikt.Foto: stock.adobe/Andrey Popov
Der 41-Jährige, der 2023 seine getrennt lebende Ehefrau vor den zwei gemeinsamen Töchtern in einem Haus im Kreis Ahrweiler brutal mit einem Schraubenzieher attackiert hatte (die RZ berichtete), wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Aus Sicht des Koblenzer Landgerichtes war der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung – paranoide Schizophrenie – zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
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Der Mann habe Anfang des vergangenen Jahres unglücklicherweise eigenmächtig seine antipsychotischen Medikamente abgesetzt und sei später im Wahn fälschlicherweise davon ausgegangen, dass seine Gattin die gemeinsamen Kinder missbrauche. Die Kammer geht davon aus, dass der 41-Jährige seine Frau töten wollte.
Richter Rupert Stehlin sprach in der Urteilsbegründung mit Blick auf den ...
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