Koblenzer Landgericht fällt Urteil: 41-Jähriger kommt in Psychiatrie
Ehefrau im Wahn mit Schraubenzieher attackiert: 41-Jähriger aus dem Ahrkreis muss in Psychiatrie
Bei der Verhandlung zeigt sich: Fremdenfeindliche Sprüche sind kein Kavaliersdelikt. Foto: stock.adobe/Andrey Popov
Andrey Popov. Andrey Popov - stock.adobe.com

Der 41-Jährige, der 2023 seine getrennt lebende Ehefrau vor den zwei gemeinsamen Töchtern in einem Haus im Kreis Ahrweiler brutal mit einem Schraubenzieher attackiert hatte (die RZ berichtete), wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Aus Sicht des Koblenzer Landgerichtes war der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung – paranoide Schizophrenie – zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.

Lesezeit 3 Minuten
Der Mann habe Anfang des vergangenen Jahres unglücklicherweise eigenmächtig seine antipsychotischen Medikamente abgesetzt und sei später im Wahn fälschlicherweise davon ausgegangen, dass seine Gattin die gemeinsamen Kinder missbrauche. Die Kammer geht davon aus, dass der 41-Jährige seine Frau töten wollte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region