138 Menschen hat die Flutkatastrophe in der Nacht vom 15. Juli in den Tod gerissen. Davon konnten bisher aber nur 106 identifiziert werden.
Die Identifizierung der Leichname wird jedoch aufgrund ihres Zustandes stark erschwert, berichtet Uwe Konz, Pressereferent des zuständigen Polizeipräsidiums Koblenz.
Nicht nur die natürlichen Zersetzung des Körpers nach dem Tode beeinträchtigt die Arbeit der Gerichtsmediziner. Konz: „Auch die Krafteinwirkung, der die Körper durch die Wucht der Flut ausgesetzt waren, und der Ort, an dem sie aufgefunden wurden nach dem Rückgang des Wassers, haben die Körper stark verändert und unkenntlich gemacht.“ Sofern noch möglich, geht die Identifikation über einen Abgleich von vorhandenen Fotos oder durch die Einbeziehung von Angehörigen.
Ist das aber wegen des Zustandes des Leichnams nicht mehr möglich, unterstützt die Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes. Sie kann die DNA des Verstorbenen mit vorhandener Vergleichs-DNA – etwa von Verwandten – abgleichen. Doch nimmt diese Methode, so Konz, längere Zeit in Anspruch. „Leichname, die nicht final identifiziert werden können, werden würdevoll und anonym bestattet. Die Personaldaten aus der Leichensachbearbeitung bleiben dauerhaft für eventuelle Abgleiche zur späteren Identifikation gespeichert“, erklärt der Pressereferent den weiteren Vorgang.