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Der kleine Waffenschein wurde nach mehreren Amokläufen eingeführt

Der kleine Waffenschein ist am 1. April 2003 mit dem neuen Waffengesetz in Kraft getreten. Er wurde nach einer Häufung von Amokläufen an deutschen Schulen eingeführt.

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Den kleinen Waffenschein benötigt man, wenn man Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) außerhalb des eigenen Hauses, eingezäunten Grundstücks und von Geschäftsräumen führen will (Mindestalter 18 Jahre). Jedoch ist das Führen von SRS-Waffen trotz des kleinen Waffenscheins nicht gestattet bei Volksfesten, Messen, Sportveranstaltungen und Demonstrationen. Erlaubt ist zudem nur das Führen ...