Kreisverwaltung weist auf Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten hin - Jeder zurückgekehrte Urlauber kann sich kostenlos testen lassen
Corona-Tests für Reiserückkehrer: So sind die Regeln im Kreis Ahrweiler
Vom heutigen Samstag an gilt eine Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten. Foto: dpa
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Kreis Ahrweiler. Mit dem Ferienende steigt das Risiko, dass das Coronavirus aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht wird. Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben. Daran erinnert die Kreisverwaltung. Die Quarantänepflicht entfällt, wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird und bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Das Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

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Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt vom heutigen Samstag an zusätzlich eine Testpflicht. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes angeordnet. Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen, welches nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach der Rückkehr innerhalb von 72 Stunden testen lassen.

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