Gericht verurteilt 26-Jährigen wegen Subventionsbetrug - Strafe bereits verbüßt
Coronabetrug: Haftstrafe für Mann aus Sinzig
Sieben Monate hatte der Angeklagte bereits wegen einer anderen Anklage in Untersuchungshaft gesessen, sodass die sechsmonatige Haftstrafe wegen des Subventionsbetruges als verbüßt gilt. Foto: Archiv picture-alliance/Frank Molter
picture alliance/dpa

Koblenz/Kreis Ahrweiler. Unbürokratisch wurde das finanzielle Soforthilfeprogramm in der Corona-Pandemie schnell und unkompliziert von Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Das weckte im Frühjahr 2020 landauf, landab offenbar auch unredliche Begehrlichkeiten: Wegen Subventionsbetrug hat das Landgericht Koblenz nun einen jungen Mann von der Rheinschiene zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Sinziger erhielt sechs Monate ohne Bewährung. Weil dem Angeklagten eine vorherige Untersuchungshaft von rund sieben Monaten angerechnet wurde, bleibt ihm aber der neuerliche Gang ins Gefängnis erspart.

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Doch der Reihe nach – und zum Anfang im Betrugsprozess: Um ordentlich Kasse zu machen, soll der 26-Jährige gemeinschaftlich mit zwei Komplizen zu Beginn der Corona-Pandemie am Abschluss von Kaufverträgen über die Lieferung von rund 1 Million mangelhafter Corona-Schutzmasken mitgewirkt haben.

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