Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont: Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt

Bis auf die bisher ausgesetzten Gebühren für Wasser und Abwasserentsorgung werden viele Abgaben erst einmal nicht erhoben. Foto: dpa
Bis auf die bisher ausgesetzten Gebühren für Wasser und Abwasserentsorgung werden viele Abgaben erst einmal nicht erhoben. Foto: dpa

So gut wie kein Tourismus in der Stadt, das Geschäftsleben jetzt erst wieder durch die Pop-up-Malls in bescheidenen Anfängen, zahlreiche Grundeigentümer in der Stadt damit beschäftigt, Haus und Hof wieder in nutzbaren Zustand zu versetzen. Da hat man andere Sorgen als Steuern und Abgaben an die Gemeinde.

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Und wer keine Einnahmen hat, der hat auch kein Geld, irgendwelche Steuern oder Abgaben zu zahlen. Deshalb ist es durchaus nachvollziehbar, dass CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Kniel in der Sitzung des Stadtrates am Montag einen umsichtigen und sensiblen Umgang mit den Steuern und Abgaben angemahnt hat. So hatte schon der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat vorgeschlagen, die von Betrieben und Bürgern zu entrichtenden Steuern und Abgaben vorläufig weitestgehend auszusetzen. Und so wurde es beschlossen.

  • Gewerbesteuer: In diesem Jahr werden keine fälligen Forderungen mehr per Lastschrift eingezogen. Stundungs- und Herabsetzungsanträge wurde großzügig entsprochen.
  • Wasser- und Abwasserentsorgung: Die Versorgung mit Wasser sowie die Abwasserentsorgung wurde nach der Flut sehr schnell wieder hergestellt. Daher werden die bisher ausgesetzten Vorauszahlungen zum 30.11.2021 eingezogen.
  • Tourismusbeitrag: Aufgrund der Corona-Pandemie bereits verringerte Vorauszahlungen wurden für das erste Quartal 2021 abgebucht. Für das zweite bis vierte Quartal 2021 werden die Vorauszahlungen ausgesetzt. Es ist geplant, für das Jahr 2022 die Vorauszahlungen ebenfalls auszusetzen. Die Gästebeitragssatzung wird bis zur Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur ausgesetzt.
  • Zweitwohnungssteuer: Die notwendige Änderung der Zweitwohnungssteuer und die damit verbundene Erhebung einer solchen wird vorerst bis zum 31. Dezember ausgesetzt.
  • Grundbesitzabgaben: Es wird nicht unterschieden zwischen betroffenen und nicht betroffenen Gebieten. Die Abbuchung der Grundbesitzabgaben zum 15. August wurde ausgesetzt. Auch die Fälligkeit am 15. November wird ausgesetzt. Bei der Erhebung der Grundsteuer ist das Steueramt an den Einheitswertbescheid des Finanzamtes gebunden. Somit kann eine Verringerung der Grundsteuer nur über einen Änderungsantrag beim Finanzamt erfolgen. Dieser Weg ist jedoch langwierig und nur in Fällen, in denen das Haus völlig zerstört ist und als unbebautes Grundstück neu veranlagt werden muss, zielführend. Die geplante Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Jahr 2022 um 30 Prozentpunkte wird nicht durchgeführt.
  • Elternbeitrag betreuende Grundschule: Der Elternbeitrag für die betreuende Grundschule wird für die Monate September und Oktober 2021 ausgesetzt. In der Grundschule Heimersheim erfolgt wieder der Regelbetrieb, daher werden ab dem 1. November 2021 die dafür fälligen Elternbeiträge erhoben. In den betreuenden Grundschulen Bad Neuenahr und Heimersheim gibt es derzeit nur eine Notbetreuung. Deshalb wird auf die Elternbeiträge weiterhin verzichtet. Die Kosten für das Mittagessen werden im Rahmen der Elternbeiträge in Rechnung gestellt und abgebucht. tar