Alte Planungen durch neue Entwicklungen überholt: Statt Abbiegespur kommt jetzt ein Verbot
Von Hans-Willi Kempenich
Zunächst soll nach einer Anregung des Gemeinderates an dieser Stelle vor Niederdürenbach keine Linksabbiegespur eingerichtet werden. Bei weiteren Gewerbeansiedlungen wird aber möglicherweise umdisponiert.Foto: Hans-Willi Kempenich
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der L 111“ in Niederdürenbach ist schon alt: Er wurde schon 2015 aufgestellt. Im damaligen Verfahren forderte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Einrichtung einer Linksabbiegespur. Vorgesehen war eine sogenannte Straßenmeisterlösung, die einfachste Form einer Linksabbiegespur, für die jedoch eine Straßenaufweitung notwendig ist. Dieses Vorhaben wurde allerdings noch nicht umgesetzt, weil auch der Bebauungsplan noch nicht vollzogen wurde. Jetzt gibt es Probleme.
Lesezeit: 3 Minuten
Ein benachbartes Unternehmen plant jetzt eine Betriebserweiterung, ist jedoch mit einer Linksabbiegespur an dieser Stelle nicht einverstanden. Der Gemeinderat sprach sich nunmehr für eine andere Möglichkeit aus: ein Linksabbiegeverbot. Dieser Lösungsvorschlag war bei einem Onlinetreffen mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung, des Planungsbüros und des LBM mit dem Unternehmer von VG-Bauamtsleiter Rainer ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.