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Ärger über Corona-Maßnahmen: Warum Floristen sich ungerecht behandelt fühlen

Von Judith Schumacher
Unterschiedliche Lockdown-Regeln: In Rheinland-Pfalz gibt es Sträuße nur in Supermärkten oder per Bring- und Lieferdienst, im benachbarten Nordrhein-Westfalen indes sind die Blumenläden geöffnet.  Foto: picture alliance/Kay Nietfeld
Unterschiedliche Lockdown-Regeln: In Rheinland-Pfalz gibt es Sträuße nur in Supermärkten oder per Bring- und Lieferdienst, im benachbarten Nordrhein-Westfalen indes sind die Blumenläden geöffnet. Foto: picture alliance/Kay Nietfeld

Er ist eine der großen Einnahmequellen der Floristen schlechthin: der Valentinstag am 14. Februar. Aber diesmal wird das anders sein – zumindest in Rheinland-Pfalz. Denn die Blumengeschäfte sind Corona-bedingt dicht, nur ein Bring- und Holservice ist möglich. Das sieht jenseits der Landesgrenze – zum Beispiel in NRW – ganz anders aus. Eine Tatsache, die Hans-Jürgen Meyer, Inhaber von Floristik & Ambiente Meyer in Sinzig und Vorsitzender des Fleurop-Verwaltungsrats, überhaupt nicht nachvollziehen kann. Und er ist nicht der Einzige.

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„In Nordrhein-Westfalen und Hessen oder auch in Mecklenburg-Vorpommern haben die Blumengeschäfte geöffnet“, sagt Meyer. „Eine Kollegin aus Chemnitz verkauft jetzt Obst und darf ihren Laden wieder öffnen. Ein weiterer Kollege hat ein großes Zelt neben dem Geschäft aufgebaut und verkauft über Selbstbedienung“, berichtet er aus der jüngsten Sitzung des Fleurop-Verwaltungsrats, ...