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Kreisstadt

160 von ihnen müssen noch gewdimet werden: Warum Straße nicht gleich Straße ist

Von Jochen Tarrach
Eine Straße wird nicht bereits dadurch im rechtlichen Sinne eine öffentliche Verkehrsanlage und kann von jedermann genutzt werden, wenn an einem Pfahl ein Straßenschild mit einem Namen befestig wurde. Foto: Tarrach
Eine Straße wird nicht bereits dadurch im rechtlichen Sinne eine öffentliche Verkehrsanlage und kann von jedermann genutzt werden, wenn an einem Pfahl ein Straßenschild mit einem Namen befestig wurde. Foto: Tarrach

Es ist nur eine Formalie, aber mit großen finanziellen Auswirkungen: die Widmung von Straßen. Auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird dieser Punkt jetzt öfter auftauchen: Noch rund 160 Straßen im Stadtgebiet müssen förmlich gewidmet werden. Mit den ersten zehn Straßen hat sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung befasst. Worum geht es?

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Durch das Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Landtag im Mai 2020 eine Umstellung des Beitragssystems beim Straßenausbaubeitrag beschlossen. Er ist damit vom bisherigen System der einmaligen Straßenausbaubeiträge, bei denen lediglich die Anlieger an der ausgebauten Straße zu veranlagen waren, abgewichen und will bis zum 1. Januar 2024 das ...