Koblenz- Kein unzumutbarer Lärm, keine erdrückende Dimensionierung: Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz lehnte jetzt den Antrag eines Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das geplante Einkaufscenter auf dem Zentralplatz ab.
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Koblenz – Kein unzumutbarer Lärm, keine erdrückende Dimensionierung: Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz lehnte jetzt den Antrag eines Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das geplante Einkaufscenter auf dem Zentralplatz ab.