Koblenz
Wildes Grillen und wenig Einsicht: 5000-Euro-Geldstrafe droht

Lecker, aber nicht überall legal: In Koblenz darf nur an ausdrücklich gekennzeichneten Grillplätzen gegrillt werden.

dpa

Koblenz. Wer sich mit Freunden und Bekannten in der Öffentlichkeit aufhält und dort grillen möchte, der darf das auch in Koblenz - aber nur an ausdrücklich gekennzeichneten Grillplätzen.

Wen das Ordnungsamt außerhalb ausdrücklich gekennzeichneter Grillplätze beim Brutzeln erwischt, der muss mit Konsequenzen rechnen. Wer einsichtig ist und den Platz direkt räumt, „der kommt im Normalfall mit einer mündlichen Verwarnung davon“, sagt Thomas Knaak, Pressesprecher der Stadt Koblenz.

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