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Koblenz

Wiederkehrende Beiträge: Stadt Koblenz stellt Plan vor

Von Peter Karges
Mit rund 200 Einwohnern bildet der Ortskern von Stolzenfels eine der kleinsten der 34 Abrechnungseinheiten, in die Koblenz für die wiederkehrenden Beiträge aufgeteilt werden soll.
Mit rund 200 Einwohnern bildet der Ortskern von Stolzenfels eine der kleinsten der 34 Abrechnungseinheiten, in die Koblenz für die wiederkehrenden Beiträge aufgeteilt werden soll. Foto: Peter Karges

Der Ausbau von Stadt- und Gemeindestraßen soll künftig, abgesehen vom städtischen Anteil, mit wiederkehrenden Beiträgen statt mit Einmalbeiträgen finanziert werden (wie berichteten mehrfach). In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität legte die Verwaltung nun einen Plan über die sogenannten Abrechnungseinheiten vor, die beim Straßenausbau in einem jeweiligen Bezirk ausschlaggebend sind. Demzufolge wird die Stadt Koblenz in 34 Abrechnungseinheiten unterteilt.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Idee hinter den wiederkehrenden Beiträgen: Die Last des Straßenausbaus soll auf zahlreichere Schultern verteilt werden. Nicht nur die direkten Anlieger sollen wie bei den Einmalbeiträgen zur Kasse gebeten werden, sondern auch die in der Nachbarschaft. In Koblenz gab es entsprechende Anträge von SPD, Grünen und Linken, und im Land ...
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Für rund 25 Projekte fallen noch Einmalbeiträge an

Auch wenn die finale Beschlussfassung der neuen Ausbaubeitragssatzung konkret für das zweite Halbjahr geplant ist, so steht noch nicht genau fest, wann Straßenausbaubeiträge tatsächlich als wiederkehrende Beiträge und nicht mehr als Einmalbeiträge erhoben werden. Dies wird aktuell noch intern abgestimmt, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung. Aktuell stehen rund 25 Projekte aus, für die noch einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

Ab dem Zeitpunkt der Einführung müssen die Besitzer eines Grundstücks nicht automatisch regelmäßig einen bestimmten Beitrag für den Straßenausbau bezahlen, so die Stadt: Eine jährliche Zahlungsverpflichtung besteht erst, „wenn tatsächlich Aufwendungen im entsprechenden Abrechnungsgebiet kassenwirksam verausgabt werden“. Der konkrete Betrag variiert dann je nach Umfang der Baumaßnahme und den individuellen Maßstabsdaten der Grundstücke im jeweiligen Abrechnungsgebiet. sem

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