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Niederwerth/Bendorf

Wenn die Fluss-Fahrrinne zur Todesfalle wird: Gefahren beim Baden in Rhein und Mosel

Von Thomas Brost
Am Ostufer von Niederwerth ziehen nur wenige Ausflugsschiffe vorbei – hier ist das Baden und Schwimmen nicht ganz so gefährlich wie auf der anderen Seite der Insel.  Foto: Thomas Brost
Am Ostufer von Niederwerth ziehen nur wenige Ausflugsschiffe vorbei – hier ist das Baden und Schwimmen nicht ganz so gefährlich wie auf der anderen Seite der Insel. Foto: Thomas Brost

Es ist brüllend heiß, keinen Hund würde man bei dieser Affenhitze ins Freie jagen. Selbst Enten finden auf dem Fluss kaum Abkühlung. Ebenso wenig wie einige Unentwegte, die sich auf dem Niederwerth und unter der Autobahnbrücke bei Bendorf in der Sonne aalen. Sie haben ein schattiges Plätzchen gefunden, wagen ab und zu den Schritt in den Rhein. Wissen sie um die Gefahren – und dass im Nebenfluss Mosel in der vergangenen Woche zwei Männer (17, 19) ertrunken sind?

Lesezeit: 3 Minuten
Achselzucken. „Krass. Nix gehört davon“, sagt Mehmet (15). Der Junge aus Bendorf hat vor einer Woche beinahe Ähnliches erlebt. Auf jeden Fall, so wie er es formuliert, war es im Wasser „gruselig“. Erstaunlich offen berichtet der Teenager, wie er die Situation am Bendorfer Rhein, der eher aussieht wie ein Rinnsal, falsch ...
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Ein Feuer kostet bis zu 5000 Euro

Wie die Stadtverwaltung Bendorf mitteilt, ist das Baden im Rhein zwar grundsätzlich erlaubt, und zwar aufgrund der Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen. Verbote gibt es nur für bestimmte Flächen in der Nähe von Häfen, dies überwacht die Wasserschutzpolizei. In Bendorf sind weite Teile des Rheinufers wegen gewerblicher Nutzung (Hafen/Gelände der Firma Kann) der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Die anderen Flächen in Bendorf sind, so Stadtsprecherin Theresia Artzdorf, „wegen steiler Uferabhänge, wenig flachem Rheinufer und der Abtrennung durch die Bahnlinie überwiegend wenig attraktiv“ für Badende. Vonseiten der Stadt werde nicht kontrolliert, zumal Schutzvorkehrungen „zu den Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümer der Uferflächen gehören – und nicht der Kommune.“ Vermehrt zu beobachten am steinigen Rheinufer sind Lagerfeuer. Dies ist aber laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Feuerstellen verboten. Strafe: bis zu 5000 Euro. Wenn man auf einem Privatgrundstück am Rhein Feuer entzünden will, braucht man die Genehmigung des Eigentümers. Allerdings müssen umwelt- und emissionsrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

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