Das Trinkgeld versüßt den oft knochenharten Job in der Gastronomie. Aber in Koblenz hört man jetzt häufiger, dass die Mitarbeiter das Extrageld abgeben müssen.Foto: Denise Hülpüsch
Man hört es nur hinter vorgehaltener Hand. Denn diejenigen, die sich offen wehren, können genauso gut ihre Kündigung unterschreiben. Aber offensichtlich ist es bei einigen Gastronomiebetrieben üblich, die Trinkgelder der Angestellten teilweise oder gar ganz einzubehalten.
Lesezeit: 2 Minuten
Koblenz - Man hört es nur hinter vorgehaltener Hand. Denn diejenigen, die sich offen wehren, können genauso gut ihre Kündigung unterschreiben. Aber offensichtlich ist es bei einigen Gastronomiebetrieben üblich, die Trinkgelder der Angestellten teilweise oder gar ganz einzubehalten.
Berichtet wird sogar von Betrieben, die ihren Mitarbeitern verbieten, Hosen mit Taschen zu ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.