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Weitersburg

Weitersburger Rat: Über Bauvoranfrage diskutiert

Von Winfried Scholz

Auf den ersten Blick haben zwei Tagesordnungspunkte auf der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Weitersburg wenig Aufregung versprochen. Es ging um zwei Bauvoranfragen für den Neubau von je zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle in der Flur 17, Flurstück 75/ und 76/4. Die Ortsgemeinde muss in diesem Fall nach ihrem Einvernehmen gehört werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Der mögliche Konflikt: Eine Brisanz ergibt sich daraus, dass die beiden Grundstücke im Planbereich des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West“ liegen. Das Gewerbegebiet ist politisch und in Teilen der Bevölkerung heftig umstritten (wir berichteten mehrfach). Weitere Brisanz erhält die Bauvoranfrage dadurch, dass die vier Gebäude auf einer Streuobstfläche errichtet ...
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Die rechtliche Lage

Eine Kommune kann mit ihrem Bauleitplanungsrecht in einem Bebauungsplan Art und Umfang einer Bebauung detailliert festlegen: sollen etwa Wohn- oder Gewerbegebäude entstehen, Sportanlagen oder Vergnügungsstätten, auch die Dichte der Bebauung, die Anzahl der Stockwerke und die Höhe der Häuser können festgelegt werden. Gibt es keinen Bebauungsplan, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, in diesem Fall die Kreisverwaltung MYK, darüber, ob das Bauvorhaben zulässig ist. Im Innenbereich ist maßgeblich, ob sich der geplante Bau in die bereits vorhandene Bebauung einfügt (Paragraf 34).

Im Außenbereich prüft die Behörde, ob öffentliche Belange betroffen sind (Paragraf 35). In beiden Fällen wird das Einvernehmen der Gemeinde abgefragt. Die letzte Entscheidung trifft die Genehmigungsbehörde. Im Weitersburger Fall müsste zunächst geprüft werden, ob es sich um Bauen im Außen- oder im Innenbereich handelt.

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