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Koblenz

Vom 1. Juli an gilt das neue Kita-Gesetz: Was ändert sich? Vor- und Nachteile für die Familien auf einen Blick

Von Doris Schneider
Wer schon mal mit mehreren Kindern zusammen gegessen hat weiß, dass es ziemlich laut werden kann. Da leidet auch die Pädagogik. Daher soll beim gesetzlich festgelegten Mittagessen in der Kita darauf geachtet werden, dass keine großen Gruppen gemeinsam essen.
Wer schon mal mit mehreren Kindern zusammen gegessen hat weiß, dass es ziemlich laut werden kann. Da leidet auch die Pädagogik. Daher soll beim gesetzlich festgelegten Mittagessen in der Kita darauf geachtet werden, dass keine großen Gruppen gemeinsam essen. Foto: picture alliance/dpa

„Das neue Kita-Gesetz ist besser für alle“, so fasst Bildungsministerin Stefanie Hubig auf der Homepage der Landesregierung die Situation zusammen. Was genau sich durch das rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz ändert, welche Auswirkungen es für die Familien und welche Herausforderungen es für das Koblenzer Jugendamt und die Kita-Träger mit sich bringt, fasst die RZ zusammen.

Lesezeit: 4 Minuten
  1 Was sind die wesentlichen Änderungen im Gesetz? Der Hauptknackpunkt für Familien ist sicher der Rechtsanspruch auf eine durchgehende mindestens siebenstündige Betreuung mit einer – wenn die Betreuung über Mittag geht, was sie ja bei sieben Stunden fast immer tut – Mittagsverpflegung. Das wird für viele Familien eine große Erleichterung ...
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Für die eine Gruppe zu jung, für die andere zu alt

Das neue Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, sorgt schon im Vorfeld für Probleme bei Yvonne Dehnert und ihrer Familie – und vermutlich nicht nur bei ihnen.

Für den gut eineinhalbjährigen Max sucht die 36-Jährige einen Betreuungsplatz für den Sommer, damit sie ihre Arbeit als Intensivkrankenschwester wieder aufnehmen kann. Wie dringend gerade diese Berufsgruppen gesucht werden, das ist ja nahezu täglich Thema in den Medien. Doch durch die Umstellung der Gruppen im Zuge des neuen Gesetzes bekommt sie in der Kita, in der die beiden größeren Kinder waren beziehungsweise noch sind, keinen Platz. Denn Max käme nun noch in die Gruppe der unter Zweijährigen, aber bis er eingewöhnt werden könnte, wäre er dafür schon wieder zu alt.

Da die dreifache Mutter von dieser Entwicklung nichts ahnen konnte, hat sie sich im Vorfeld um keinen anderen Platz bemüht – es gibt aber ohnehin kaum freie Plätze, auch bei Tagesmüttern nicht, sagt sie bei der Begegnung mit der RZ. Bei einer „Bewerbung“ bei einer Tagesmutter hätte die Familie zwar wohl sogar gegen etliche andere Familien den Zuschlag bekommen können, aber für die Tagesmutter hätte sie noch zusätzlich rund 360 Euro im Monat zahlen müssen, zudem ab sofort, damit die ihr den Platz freihält. „Das lohnt sich für uns einfach nicht.“

Beharrlichkeit und Glück haben nun dazu geführt, dass Max nach Wochen des Suchens einen Platz in einer privaten Initiative gefunden hat, sagt die Vorstädterin, die sowohl mit dem städtischen Kita- Anmeldesystem „Little Bird“ als auch mit der Unterstützung durch das Jugendamt nicht zufrieden ist. „Das Thema ist für uns nun glücklicherweise durch, aber die Probleme bestehen ja trotzdem.“ dos

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