Der Wagen steht nur ausnahmsweise an der Straße vor der Einfahrt in der Mainzer Straße. Hier haben die Runzheimers ein Knöllchen über 55 Euro bekommen, weil sie „verbotswidrig auf dem Gehweg parkten.“Foto: Doris Schneider
Anwohner in der Südlichen Vorstadt wundern sich: Für das Parken vor der eigenen Einfahrt sollen sie plötzlich eine saftige Strafe zahlen. Warum?
Lesezeit: 2 Minuten
Oft kommen die Runzheimers nicht in die Situation, dass sie ihr Auto an der Straße abstellen müssen. Denn sie haben eine Garage und eine Einfahrt, in der sie parken können. Aber zu seltenen Gelegenheiten – mal bei einem Familienbesuch, oder wie jüngst, als sie einen Transporter in der Einfahrt stehen ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.