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Koblenz

Verwunderung in der Koblenzer Vorstadt: Darf man nicht vor der eigenen Einfahrt parken?

Der Wagen steht nur ausnahmsweise an der Straße vor der Einfahrt in der Mainzer Straße. Hier haben die Runzheimers ein Knöllchen über 55 Euro bekommen, weil sie „verbotswidrig auf dem Gehweg parkten.“  Foto: Doris Schneider
Der Wagen steht nur ausnahmsweise an der Straße vor der Einfahrt in der Mainzer Straße. Hier haben die Runzheimers ein Knöllchen über 55 Euro bekommen, weil sie „verbotswidrig auf dem Gehweg parkten.“ Foto: Doris Schneider

Anwohner in der Südlichen Vorstadt wundern sich: Für das Parken vor der eigenen Einfahrt sollen sie plötzlich eine saftige Strafe zahlen. Warum?

Lesezeit: 2 Minuten
Oft kommen die Runzheimers nicht in die Situation, dass sie ihr Auto an der Straße abstellen müssen. Denn sie haben eine Garage und eine Einfahrt, in der sie parken können. Aber zu seltenen Gelegenheiten – mal bei einem Familienbesuch, oder wie jüngst, als sie einen Transporter in der Einfahrt stehen ...