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Koblenz

Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Koblenzer Swingerklub ab: Nachbarn geben Hoffnung nicht auf

Von Thomas Brost
Keine Nachbarschaftsrechte verletzt der Gebäudekomplex der beiden Vergnügungsstätten im Koblenzer Stadtteil Stolzenfels. So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Klage einer Nachbarin abwies. Foto: Thomas Brost
Keine Nachbarschaftsrechte verletzt der Gebäudekomplex der beiden Vergnügungsstätten im Koblenzer Stadtteil Stolzenfels. So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Klage einer Nachbarin abwies. Foto: Thomas Brost

All die nächtlichen Geräusche, die aus einem Swingerklub und einem nicht minder lauten Vergnügungslokal nebenan nach außen dringen, rauben den Nachbarn seit Jahren den Schlaf. Ihr Gang vor den Kadi verlief jedoch erfolglos: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die Stadt abgelehnt. Diese muss nicht gegen den Betrieb des Gesellschaftsklubs „The Big Bamboo“ und der Vergnügungsstätte „The Saloon“ im Stolzenfelser Siechhaustal einschreiten. Der Tenor: Die Baugenehmigungen für die beiden Betriebe verletzen keine Rechte der Nachbarn. Aber diese schöpfen jetzt dennoch Hoffnung.

Lesezeit: 2 Minuten
Im Jahr 2002 war die Baugenehmigung für den Gebäudekomplex erteilt worden, der Eingang befand sich am als „Coyote Ugly Club“ landläufig bekannten Lokal gleich an der B 9. Vier Jahre später änderte sich die Lage, wie Nachbar Oliver Ott berichtet: „Die haben die Baugenehmigung mit nach oben genommen.“ Oben, das ist ...