Mit milden Urteilen sind die Mitangeklagten im Prozess um den versuchten Einbruch in eine Gartenlaube in Urmitz vor dem Landgericht Koblenz davongekommen.
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Ein 30-jähriger Mittäter wurde zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt, diese hat er jedoch durch seine Untersuchungshaft bereits verbüßt. Die beiden 16-jährigen Mittäter kamen mit einer richterlichen Verwarnung davon, darüber hinaus müssen beide je 60 Sozialstunden leisten.