Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: Gericht kippt Burkini-Verbot für Schwimmbäder
Von Stephanie Mersmann
Burkinis, die in Koblenz aktuell nur etwa fünf Musliminnen tragen, sind jetzt in städtischen Bädern wieder erlaubt.Foto: picture alliance/dpa
Das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und wird deshalb auf Eis gelegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden. Eine Übergangslösung bis zur endgültigen Entscheidung – doch schon jetzt regt das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot grundsätzlich aufzuheben.
Lesezeit: 3 Minuten
Das OVG sieht in der Regelung, die seit dem 1. Januar gilt, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung. Es gebe keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass Sportler beim Schwimmtraining Neoprenanzüge tragen dürfen, Burkinis aber verboten sein sollen. Eine knappe Mehrheit aus CDU, Freien Wählern und AfD hatte im Dezember ...
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