Plus
Koblenz

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: Gericht kippt Burkini-Verbot für Schwimmbäder

Das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und wird deshalb auf Eis gelegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden. Eine Übergangslösung bis zur endgültigen Entscheidung – doch schon jetzt regt das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot grundsätzlich aufzuheben.

Von Stephanie Mersmann
Lesezeit: 3 Minuten
+ 20 weitere Artikel zum Thema