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Kreis MYK/Koblenz

Verstöße gegen Corona-Regeln: Knapp 800 Verfahren im Kreis Mayen-Koblenz

Von Jessica Pfeiffer
Maske tragen, Abstand halten, Hände waschen − mittlerweile kennt jeder die Corona-Regeln. Doch trotzdem gibt es immer wieder Verstöße gegen sie. Bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz laufen derzeit 792 Verfahren wegen Verstößen gegen die sogenannten AHA-Regeln. Foto: picture alliance/dpa
Maske tragen, Abstand halten, Hände waschen − mittlerweile kennt jeder die Corona-Regeln. Doch trotzdem gibt es immer wieder Verstöße gegen sie. Bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz laufen derzeit 792 Verfahren wegen Verstößen gegen die sogenannten AHA-Regeln. Foto: picture alliance/dpa

Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen − die Corona-Regeln, oft als AHA-Formel bezeichnet, kann mittlerweile jeder herunterbeten. Die Regeln einzuhalten, fällt einigen aber anscheinend schwer: Seit Beginn der Pandemie hat das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz knapp 800 Verstöße gegen die Corona-Regeln verzeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten
Bei einem ersten, landesweiten Kontrolltag vor etwa zwei Wochen hatten Polizei und Ordnungsämter auch in unserer Region die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert − dabei wurden 45 Verstöße in Andernach, 11 in Mayen, und sogar 252 in Koblenz festgestellt. „Seit Beginn der Pandemie wurden 792 Vorgänge bezüglich Buß- und Verwarngeldern bearbeitet ...
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Corona-Verstöße in Koblenz: Circa 100 Ordnungswidrigkeiten bei Gaststätten

Eine genaue Aufstellung der Verstöße gegen die Corona-Regeln in Koblenz gibt es zurzeit nur im Bereich der Gaststätten, berichtet Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak.

„Allein in den Gaststätten wurden seit Mai circa 100 Verstöße festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“ Dabei handele es sich hauptsächlich um Verstöße gegen die Maskenpflicht, gegen die Einhaltung des Abstandsgebots und die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. „Die eingeleiteten und teilweise auch mit Bußgeldbescheid abgeschlossenen Bußgeldverfahren haben insofern Wirkung gezeigt, dass die Bußgeldhöhe bei Häufung der Verstöße entsprechend ansteigt und die Gastwirte keine hohen Bußgelder bezahlen möchten beziehungsweise können“, sagt Knaak.

Es gebe allerdings auch „Ausreißer“, die trotz eines Bußgeldes weiterhin gegen die Vorschriften verstoßen. „Hier besteht die Möglichkeit, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Gastwirtes in Ausübung seines Gewerbes zu ziehen und über den Widerruf der Gaststättenerlaubnis nachzudenken.“ Die Höhe der Bußgelder schwankt laut Knaak zwischen 35 Euro bei einem Verwarnungsgeld und bis zu vierstelligen Beträgen. „Zu beachten ist, dass laut Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden können“, sagt der Pressesprecher.

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