Eine genaue Aufstellung der Verstöße gegen die Corona-Regeln in Koblenz gibt es zurzeit nur im Bereich der Gaststätten, berichtet Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak.
„Allein in den Gaststätten wurden seit Mai circa 100 Verstöße festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“ Dabei handele es sich hauptsächlich um Verstöße gegen die Maskenpflicht, gegen die Einhaltung des Abstandsgebots und die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. „Die eingeleiteten und teilweise auch mit Bußgeldbescheid abgeschlossenen Bußgeldverfahren haben insofern Wirkung gezeigt, dass die Bußgeldhöhe bei Häufung der Verstöße entsprechend ansteigt und die Gastwirte keine hohen Bußgelder bezahlen möchten beziehungsweise können“, sagt Knaak.
Es gebe allerdings auch „Ausreißer“, die trotz eines Bußgeldes weiterhin gegen die Vorschriften verstoßen. „Hier besteht die Möglichkeit, Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Gastwirtes in Ausübung seines Gewerbes zu ziehen und über den Widerruf der Gaststättenerlaubnis nachzudenken.“ Die Höhe der Bußgelder schwankt laut Knaak zwischen 35 Euro bei einem Verwarnungsgeld und bis zu vierstelligen Beträgen. „Zu beachten ist, dass laut Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden können“, sagt der Pressesprecher.