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Koblenz

Verkauf von Silvesterfeuerwerk hat begonnen: In einigen Läden schnell ausverkauft

Von Doris Schneider
Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist immer streng geregelt, seit Donnerstag stehen sie in den Läden. Und obwohl viele Kunden bei Umfragen sagen, sie lehnen das Böllern ab, so sind die Regale mancherorts doch schon leer.
Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist immer streng geregelt, seit Donnerstag stehen sie in den Läden. Und obwohl viele Kunden bei Umfragen sagen, sie lehnen das Böllern ab, so sind die Regale mancherorts doch schon leer. Foto: dpa

Die zentral stehenden Auslagen mit Pyrotechnik in einem Discounter in der Vorstadt sind am Mittag schon mehr oder weniger leer, die meisten Feuerwerkskörper, Riesenwunderkerzen und Ähnliches sind schon verkauft. Die Verkäuferin will auf die Frage der RZ nicht antworten, „zu Presseanfragen müssen Sie sich an die Zentrale wenden“, sagt sie und zeigt dann auf die leeren Ständer. „Aber Sie sehen ja selbst!“

Lesezeit: 2 Minuten
Nach zwei Jahren, in denen die üblichen Partys und großen Zusammentreffen mit Feuerwerken nicht möglich waren, sind die Kunden offenbar wirklich heiß auf die Böller. Eine Umfrage am Mittag zeigt aber auch viele andere Haltungen: „Die Kinder sind aus dem Haus, da machen wir das nicht mehr“, sagt eine Kundin. ...
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Tipps und Hinweise: Auf diese Dinge muss man beim Kauf achten

Die SGD Nord weist auf einige Spielregeln im Zusammenhang mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk hin:

Noch bis 31. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper verkauft werden. Feuerwerk der Kategorie 1 (zum Beispiel Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig an Personen über zwölf Jahre verkauft werden.

Personen unter18 Jahre dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht besitzen oder abbrennen. Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen. Es darf nur in Verpackungen abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten. Unverpackt dürfen sie nur dann abgegeben werden, wenn die Gebrauchsanleitung auf jedem Gegenstand aufgedruckt ist. Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und an Neujahr abgebrannt werden. red

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