Tipps und Hinweise: Auf diese Dinge muss man beim Kauf achten

Die SGD Nord weist auf einige Spielregeln im Zusammenhang mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk hin:

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Noch bis 31. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper verkauft werden. Feuerwerk der Kategorie 1 (zum Beispiel Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig an Personen über zwölf Jahre verkauft werden.

Personen unter18 Jahre dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht besitzen oder abbrennen. Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen. Es darf nur in Verpackungen abgegeben werden, die eine Gebrauchsanweisung enthalten. Unverpackt dürfen sie nur dann abgegeben werden, wenn die Gebrauchsanleitung auf jedem Gegenstand aufgedruckt ist. Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und an Neujahr abgebrannt werden. red