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Tipps und Hinweise: Auf diese Dinge muss man beim Kauf achten

Die SGD Nord weist auf einige Spielregeln im Zusammenhang mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk hin:

Noch bis 31. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper verkauft werden. Feuerwerk der Kategorie 1 (zum Beispiel Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig an Personen über zwölf Jahre verkauft werden.

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